Betreuungsangebot

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Beratung:

 

Jede Schwangerschaft ist von Beginn an ein Prozess zahlreicher kleinerer und größerer Veränderungen – sowohl körperlich, psychisch als auch im sozialen Bereich. In der gesamten Schwangerschaft kann ich neben Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt professionelle Ansprechpartnerin für Sie sein. Bei auftretenden Beschwerden stehe ich Ihnen zur Verfügung und versuche eine passende Hilfestellung für Sie zu finden.

 

Als stets neue und aufregende Lebensphase kann eine Schwangerschaft immer auch Unsicherheiten und gemischte Gefühle mit sich bringen. Gedanken an die Geburt und die Herausforderungen des Elternseins können Zweifel und Sorgen auslösen. Ganz nach Ihren Bedürfnissen können wir Ihre Fragen besprechen und ich berate Sie aus fachlicher Sicht, damit Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen Ihren individuellen Weg gehen können.

 

Betreuung im Wochenbett:

 

Sobald Sie nach der Geburt mit Ihrem Kind zu Hause sind und der turbulente, neue Familienalltag beginnt – der sich zu Beginn noch so gar nicht nach Alltag anfühlt – begleite ich Sie in Form von Hausbesuchen, angepasst an Ihre Bedürfnisse.

 

Dabei kümmere ich mich um die Gesundheit von Mutter und Kind gleichermaßen. Ich kontrolliere zum Beispiel die Rückbildung der Gebärmutter und die Heilung eventueller Geburtsverletzungen. Beim Baby überwache ich unter anderem die Abheilung des Nabels, die Gewichtsentwicklung und sein Trinkverhalten.

 

Wenn Sie Ihr Kind stillen, unterstütze ich Sie in dieser sensiblen Phase, gebe nach Bedarf Hilfestellung und suche mit Ihnen nach Lösungen, wenn Schwierigkeiten wie etwa ein Milchstau auftreten. Auch wenn Sie nicht stillen, berate und unterstütze ich Sie selbstverständlich in Bezug auf die Ernährung Ihres Kindes.

 

Weitere Themen im Wochenbett können Pflege und Handling des Säuglings, Schlafverhalten, Entwicklung und Ihre neue Rolle als Eltern mit all ihren Facetten sein.

 


Allgemein:

Alle Termine finden bei Ihnen zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung statt.

Hebammenhilfe erfolgt auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, Ihnen entstehen dafür keine Kosten.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, prüfen Sie bitte vorab, in welchem Umfang Hebammenleistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.